Potsdamer Aktionsplan

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Das Foto zeigt einen Blick auf die Potsdamer Innenstadt und das Nauener Tor

Potsdamer Aktionsplan für bezahlbares Wohnen und sozialen Zusammenhalt

Aufgrund der aktuellen Lage auf dem Energiemarkt und den daraus resultierenden höheren Energiepreisen sowie steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten haben die Landeshauptstadt Potsdam und die ProPotsdam eine Vereinbarung vorgestellt, die nun von der Stadtverordnetenversammlung sowie den Gremien der ProPotsdam beschlossen worden ist. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am 15. Dezember 2022 durch Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert, Potsdams Sozialbeigeordnete Brigitte Meier sowie die ProPotsdam-Geschäftsführung. Kernpunkte des Potsdamer Aktionsplans für bezahlbares Wohnen und sozialen Zusammenhalt sind ein Mietenmoratorium, der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Räumungen bei Mietrückständen wegen hoher Heizkosten sowie die Fortführung des sozialen Wohnungsbaus trotz schwieriger Rahmenbedingungen.

Sicherung bezahlbarer Mieten und Mieterschutz

Durch die internationalen und bundesweiten Auswirkungen eingeschränkter Gasimporte sind auch Wohnungsunternehmen bzw. deren Mieterhaushalte von stark gestiegenen Wärmepreisen betroffen. Diese Wärmekosten werden zwar erst im Folgejahr im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf alle Mietverträge umgelegt, jedoch führen die für das jeweilige Abrechnungsjahr kalkulierten Vorauszahlungen bereits zu zeitnahen Erhöhungen der monatlichen Gesamtmiete.

  • Angesichts der Belastungen der Potsdamer Haushalte durch hohe Energiepreissteigerungen vereinbarten die LHP und die PP, das im November 2020 pandemiebedingt eingeführte Mietenmoratorium bis zum 31.10.2023 (insgesamt 3 Jahre) fortzuführen.
  • Nach dem Mietenmoratorium werden ab 01.11.2023 für den gesamten kommunalen Wohnungsbestand der PP für Mietanpassungen die weiter reichenden Kappungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Land Brandenburg angewandt. Dadurch werden die Mieterhöhungen nicht nur durch den Mietspiegel der LHP, sondern auch für den nicht geförderten kommunalen Wohnungsbestand auf max. zehn Prozent in drei Jahren begrenzt.
  • Zusätzlich wird eine Kappung je Mieterhöhung auf 5 % eingeführt. Bei bestehenden Mietverhältnissen mit monatlichen Nettokaltmieten über 8 €/m² (insbesondere im Altbau- und Neubaubestand) wird bis zum 31.12.2025 eine zusätzliche Kappung auf 8 % in drei Jahren bzw. 4 % je Mieterhöhung vereinbart.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Wohnraumversorgung und Sicherung der kritischen Infrastruktur

Eine ältere Dame sitzt an einem Tisch und arbeitet an einem Laptop

In Potsdam trifft der Bedarf an Wohnungen, insbesondere an großen Wohnungen für Familien und generationsgerechte Wohnungen für Seniorinnen und Senioren, auf ein zu geringes Angebot. Auch dringend benötigte Fachkräfte müssen mit Wohnungen in der Stadt versorgt werden, um die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Der geförderte soziale Wohnungsneubau für WBS-Berechtigte, aber auch eine Erhöhung der Wohnungsangebote für Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen ist hierfür erforderlich. 

  • Das Wohnungsneubauprogramm der ProPotsdam von 2.500 Wohnungen wird trotz der erheblich erschwerten Rahmenbedingungen durch hohe Bau- und Finanzierungskosten bis 2027 fortgeführt. Davon ist mindestens die Hälfte der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu versehen. Enthalten sind auch die nach aktuellem Planungsstand 359 Wohnungen des Sonderwohnungsbauprogramms für soziale Zwecke, insbesondere zur Unterbringung Geflüchteter, die kurzfristig errichtet und an die Landeshauptstadt Potsdam vermietet werden sollen. 
  • Die Landeshauptstadt Potsdam überträgt für die Realisierung von Wohnungsneubau städtische Grundstücke, die nicht für andere öffentliche Infrastrukturmaßnahmen benötigt werden, entsprechend der im Mai 2022 vorgestellten „Ergänzung Leitlinien Grundstücksverkäufe“, unentgeltlich als Sachwerteinlage an die ProPotsdam.
  • Vor dem Hintergrund der gestiegenen Investitionen bzw. der höheren Bau- und Finanzierungskosten für den Wohnungsneubau und die Sanierung wird die LHP auch für die Laufzeit dieser Kooperationsvereinbarung auf Gewinnausschüttungen verzichten. Eine Überprüfung erfolgt nach zwei Jahren.
  • Fortgesetzt wird bis 31.12.2027 auch das Ziel, der Stadt insgesamt 3.000 Wohnungen, jährlich durchschnittlich 600 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen, bereitzustellen.

Energieversorgung, Klimaschutz und Klimaanpassung

Nicht nur zur Umsetzung der Ziele der LHP im Rahmen des Masterplans Klimaschutz, sondern auch als Beitrag zur lokalen Energieversorgungssicherheit sind Energieeffizienz und Beiträge für die Erzeugung regenerativer Energie an oder auf Wohngebäuden unerlässlich. Energieeffizienzmaßnahmen in Wohngebäuden reduzieren den Energiebedarf und dadurch die Abhängigkeit von Gasimporten und sind angesichts stark gestiegener Energiepreise zukünftig ein wesentlicher Beitrag für sozialverträgliche Wärmepreise.

  • Im Projekt „Schlaatz_2030“ werden die Grundlagen der energetischen Sanierung und integrierten Quartiersentwicklung durch das mit Beteiligungsverfahren flankierte Masterplan-Verfahren gelegt. Wie bereits in der Entwicklung der Gartenstadt Drewitz werden die LHP und PP auch für den Schlaatz die sozialverträgliche Sanierung, die die Bewohnerschaft vor Verdrängung durch sozialverträgliche Mieten schützt, vereinbaren. Zudem werden LHP und PP ein Konzept für Durchmischung und Vielfalt im Schlaatz erstellen, um gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchmischung im Stadtteil festzulegen. 
  • Durch einen mit der EWP abgestimmten Ausbau erneuerbarer Energie, insbesondere durch Solaranlagen und Geothermie an oder auf den Gebäuden der LHP und PP bei Neubau und Sanierung, können sowohl Beiträge zur Versorgungssicherheit geleistet, starken Preisanstiegen entgegnet und Klimaschutzziele verfolgt werden.
Zwei Männer stehen vor einem Banner mit einer Grafik und sprechen

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