Parken

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Luftaufnahme auf Stadtteil mit Plattenbauten und Innenhöfen

Parkraumbewirtschaftung in Drewitz

Überall im Wohngebiet Drewitz findet seit dem 1. Juli 2017 ein Stellplatzmanagement Anwendung. Seit 2013 war es im nördlichen Bereich der Siedlung zwischen Konrad-Wolf-Allee und Sternstraße erprobt worden. Die Stellplatzbewirtschaftung hat sich in dieser Testphase bewährt: Der Suchverkehr wurde reduziert, ebenso die Lärm-, Staub- und Abgasemissionen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtige Informationen zum Thema Parken in der Gartenstadt Drewitz.

Neue Stellplätze im Quartier

Die Bauarbeiten in der Slatan-Dudow-Straße, Wolfgang-Staudte-Straße sowie im Willy-A.-Kleinau-Weg werden auch Auswirkungen auf die Parkraumsituation im Quartier haben.

Die grundlegende Sanierung des Straßenraums in der Slatan-Dudow-Straße, Wolfgang-Staudte-Straße sowie im Willy-A.-Kleinau-Weg erfolgt seit 2024 in mehreren Etappen. Erneuert werden rund 450 Meter Straße, und 900 Meter Gehweg werden zum Teil neu geschaffen. Im Straßenraum werden im Endausbau 176 neue Stellplätze zur Verfügung stehen, eine neue Straßenbeleuchtung wird installiert und rund 40 Bäume werden neu gepflanzt. Die Parkflächen werden auf beiden Straßenseiten als sogenannte Querparker eingerichtet. Realisierung der Stellplätze (zum Neubau hin gerichtet) erfolgt nach dem Rückbau der Einrüstungen voraussichtlich in 2026 – die konkrete Terminierung erfolgt in Abhängigkeit vom Baufortschritt bei den Gebäuden.

Nahaufnahme eines Parkplatzes mit Stellplatznummer

Einschränkungen durch Bauarbeiten

In Abfolge der Baumaßnahmen an der Slatan-Dudow-Straße wird es zeitweilig zu Einschränkungen für Bewohner*innen kommen. Dies hat auch Auswirkungen auf das Stellplatzmanagement im jeweiligen Bereich. Die betroffenen Stellplatzinhaber*innen werden über die zu erwartenden Einschränkungen informiert. 

Über Auswirklungen auf den Straßenverkehr wird zudem rechtzeitig auf dieser Seite berichtet.

Verkehrsschild mit dem Hinweis auf Bewohnerparkplätze

Das Parkraumkonzept in der Gartenstadt

Das Konzept der Gartenstadt Drewitz beruht unter anderem auf der Neuordnung des Verkehrs und auf Veränderungen des Mobilitätsverhaltens. Das bedeutet, dass der ruhende Verkehr zum einen verlagert wird und andererseits die verfügbaren Stellflächen bewirtschaftet werden. Nur durch diesen Kompromiss ist eine Umsetzung des Konzeptes Gartenstadt Drewitz überhaupt erst möglich. Das Stellplatzmanagement selbst beschränkt den Suchverkehr in einem erheblichen Maße. Das erhöht nicht nur die Sicherheit der Bewohner*innen, sondern verringert auch den CO2-Ausstoß sowie umweltschädliche Emissionen wie Abgase, Reifenabrieb und Lärm. Wenn jede*r Anwohner*in täglich nur einige hundert Meter Fahrweg einspart, weil er oder sie nicht nach einem freien Parkplatz suchen muss, wird in der Summe jährlich die Fahrleistung mehrerer Autos eingespart!

Einen Stellplatz mieten

Fahrzeuginhaber, die in Drewitz wohnen und einen gültigen Mietvertrag haben, können im Wohngebiet je nach Verfügbarkeit einen persönlichen oder einen Wohngebietsstellplatz anmieten.

Die Vermietung der Stellplätze erfolgt durch die GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH, ein Tochterunternehmen der ProPotsdam GmbH. Anfragen können per E-Mail an Immobiliensuche@ProPotsdam.de gestellt werden. Für die Vergabe der Stellplätze ist es unerheblich, wer der Vermieter bzw. die Vermieterin der Wohnung ist. Mieter*innen der ProPotsdam GmbH / GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH werden nicht bevorzugt behandelt.

Wenn eine entsprechende Vereinbarung mit der*dem Arbeitgeber*in getroffen wurde und schriftlich vorliegt, können auch in Drewitz wohnhafte Besitzer*innen von Firmenfahrzeugen berechtigt sein, einen Stellplatz in Drewitz anzumieten.

Der Antrag auf einen Pkw-Stellplatz in Drewitz kann hier heruntergeladen werden.

Interessent*innen für einen Stellplatz müssen im Rahmen ihrer Anfrage folgende Unterlagen vorweisen:
das Antragsformular für einen Pkw-Stellplatz
eine Kopie des Personalausweises zur Einsichtnahme
eine Kopie der Fahrzeugzulassung zur Einsichtnahme
sofern vorhanden eine Kopie des Behindertenausweises
wenn Kinder bis 12 Jahre im Haushalt wohnen, die Kopie/n der Geburtsurkunde/n