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Teilansicht des Terrassenhauses

Kein Verkauf des Terrassenhauses

14.04.2020

In Bezug auf das weitere Verfahren zum Terrassenhaus hat die Landeshauptstadt Potsdam als Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH die Entscheidung getroffen, von einer Veräußerung des Kopfbaus der Nutheschlange abzusehen. Damit wird das Modell der Erbbaupacht verworfen. In einem nächsten Schritt sollen mit dem Architekten Hinrich Baller Urheberrechtsfragen geklärt werden, bevor weitere Schritte erfolgen können.

Die ProPotsdam hatte im Nachgang des vom Oberbürgermeister Schubert initiierten Stadtteildialogs am 22. November 2019 unter Berücksichtigung juristischer (z. B. Umgang mit einer möglichen Grundstücksteilung), technischer (z. B. Auswirkungen einer Grundstücksherauslösung auf die dann nötige Trennung von Versorgungsleitungen wie Frisch- und Schmutzwasser, Strom und Fernwärme) und finanzieller Aspekte (z. B. Förderprogramme, Berechnung eines Erbpachtzinses) Veräußerungsoptionen für das Terrassenhaus erarbeitet und ihren Aufsichtsgremien vorgestellt. Auch mit der Initiative Nutheschlange hatte sich die ProPotsdam in konstruktiven Gesprächen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten ausgetauscht.

Die zur Klärung der Veräußerung durchgeführten Untersuchungen relevanter technischer Aspekte, beispielsweise die Vermessungen zur Herauslösung des Grundstückes, sind indes nicht gegenstandslos und werden auch bei der etwaigen Realisierung eines Ersatzbaus weiter genutzt werden können. (jbu/sbr)

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  • Aktualisierung: Kein Verkauf des Terrassenhauses

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