Compliance und Antikorruption

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Verhaltensrichtlinien

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschloss am 02.04.2008 die „Leitlinien guter Unternehmensführung (Public Corporate Governance Kodex) für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam“.

Zur Vermeidung insbesondere von Korruptionsfällen sowie Rechtsverstößen im Unternehmen können Hinweise auf Korruptionssachverhalte und Rechtsverstöße an die beauftragte Person des Unternehmensverbundes ProPotsdam für Antikorruption gemeldet werden. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, sich an die für den Unternehmensverbund ProPotsdam zusätzlich eingerichtete Ombudsstelle zu wenden.


Verhaltensrichtlinie

Inhalte des Kodex sind u. a.:

  • Regelungen zur Steuerung, Leitung und Überwachung der Unternehmen der Stadt,
  • Regelungen zur Gewährleistung einer durchgängigen Transparenz dieser Unternehmen sowie
  • Vorgaben für eine verantwortungsvolle Führung dieser Unternehmen.

  • Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über einheitliche (Mindest-)Standards für Compliance-Programme in den Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Compliance-Richtlinie),
  • Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über die Förderung Dritter durch Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Richtlinie zum aktiven Sponsoring),
  • Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über die Förderung von Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam durch Dritte (Richtlinie zum passiven Sponsoring) und
  • Vorkehrungen zur Korruptionsprävention (Hinweisgebersystem).

Aus den genannten Regelungen und Vorgaben ergeben sich konkrete Mitwirkungs- und Handlungspflichten für alle Mitarbeiter*innen des Unternehmensverbundes. Die Verhaltensrichtlinie des Unternehmensverbundes beinhaltet hierzu verbindliche, aus den Vorgaben resultierende Regeln, die für alle Mitarbeiter*innen gelten. Sie sollen helfen, rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen.

Hinweise auf wesentliche Compliance-Verstöße können an Compliance@ProPotsdam.de gemeldet werden.

Eine Grafik beschreibt Compliance-Richtlinien

Datenschutz

Die Prüfung der Einhaltung des Datenschutzes in unserem Unternehmen wurde Ende 2019 erfolgreich abgeschlossen.


Hinweisgebersystem des Unternehmensverbundes

Zur Vermeidung insbesondere von Korruptionsfällen sowie Rechtsverstößen im Unternehmen können Hinweise auf Korruptionssachverhalte und Rechtsverstöße an die beauftragte Person des Unternehmensverbundes ProPotsdam für Antikorruption gemeldet werden.

Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, sich an die für den Unternehmensverbund ProPotsdam zusätzlich eingerichtete Ombudsstelle zu wenden.

Zuständige Ombudsstelle für den Unternehmensverbund

Herr Dr. Schultze-Petzold steht als unabhängige Kontaktperson für die Aufnahme von Hinweisen auf Korruptionssachverhalte zur Verfügung. Die Identität der Gesprächspartner*innen wird nur im Fall der ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben.

Rechtsanwalt Dr. Dirk Schultze-Petzold
Hegelallee 5
14467 Potsdam
Telefon: 0176 806 33 746
Fax: 0331 62644729
E-Mail: propotsdam@ra-schultze-petzold.de 

Ein gleiches Verfahren wird bei der Landeshauptstadt Potsdam angewendet.

Antikorruptionsbeauftragte


Weiterführende Informationen