Häufig gestellte Fragen
Bitte bringen Sie zu jedem Besichtigungstermin unbedingt Ihren Personalausweis oder ein gültiges Ausweisdokument zur Einsichtnahme mit. Falls erforderlich, weisen Sie Vorort den gültigen Wohnberechtigungsschein nach. Weitere Kopien sind vorerst nicht einzureichen. Sollte nach dem Besichtigungstermin weiterhin Interesse bestehen, erhalten Sie vom Vermieter ein Formular zur Bekundung Ihres verbindlichen Anmietungsinteresses. Bei Mietvertragsabschluss behalten wir uns regelmäßig vor, weitere notwendige Unterlagen, wie z. B. die Gehaltsnachweise, einzusehen.
In diesem Fall benötigen wir einen formlosen, schriftlichen Antrag, der von allen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern unterzeichnet sein muss.
Bei einem Auszug bitten wir Sie auch zu beachten, ob sich die verbleibende Vertragspartnerin oder der verbleibendeVertragspartner die Miete alleine leisten kann. Dabei sollte die Miete möglichst nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen.
Bei einem Einzug bitten wir Sie zu beachten, dass es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommt.
Ihre Miete setzt sich grundsätzlich aus der Grundmiete, auch Nettokaltmiete genannt, und den Betriebskostenvorauszahlungen zusammen. Die Betriebskosten sind in kalte und warme Abrechnungspositionen unterteilt.