Ehem. Offizierskasino für halböffentliche Nutzung
Kurzbeschreibung
Für das einzigartige Gebäude wird ein inspirierendes Gebäudekonzept gesucht, das weit über traditionelle Nutzungsmuster hinausgeht. Im Kasino soll ein lebendiges Zentrum geschaffen werden,
das nicht nur ein Ort des Wohnens oder Arbeitens ist, sondern ein Ort, der das Leben in all seinen Facetten bereichert und eine harmonische Verbindung zwischen Architektur, Gemeinschaft und Kultur herstellt und der über das Quartier hinaus strahlt.
Objektdetails
O.K32 ehemaliges Offizierskasino | |
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Provision | ohne Provision |
Grundstücksfläche | 9.726 m² |
Vermietet | Nein |
Zustand | sanierungsbedürftig |
Baujahr | 1939 |
Denkmalschutzobjekt | Ja |
Ausstattung
Details zur Ausstattung | |
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Anzahl Zimmer / Räume | 30 |
Informationen kostenfrei und unverbindlich
Sie möchten sich ausgiebig über das Angebot informieren? Hier gibt es das digitale Exposé und weitere Unterlagen.
Eckdaten
- 0 m²Wohnfläche
- auf Anfrage €Kaufpreis
- KonzeptvergabeverfahrenVergabeverfahren
- Gewerbe, halböffentliche Sondernutzung Nutzung
Lage
Finnische Allee 1a, 14476 Potsdam
Krampnitz
Im Norden Potsdams gelegen, erstreckt sich über 140 Hektar der Entwicklungsbereich Krampnitz, eine ehemalige Kaserne, die in den 1930er Jahren errichtet und nach dem 2. Weltkrieg von den sowjetischen Truppen bis 1991 weiter genutzt wurde. Sie liegt inmitten der reizvollen Potsdamer Kulturlandschaft: Im Norden grenzen die „Döberitzer Heide“ und der „Königswald mit den Havelseen und der Seeburger Agrarlandschaft“ an – ihr besonderes Landschaftsbild und ihre hohe Qualität für Flora und Fauna stehen unter Natur- und Landschaftsschutz. Östlich befindet sich der Krampnitzsee, südlich schließen sich der Ortsteil Neu Fahrland und Flächen für Gartenbau sowie der Forst- und Landwirtschaft an. Im Südwesten erstreckt sich der Fahrländer See.
Trotz dieser landschaftlichen Umgebung sind es von Krampnitz nur etwa 7,5 km bis zur Potsdamer Innenstadt. Über die Bundesstraße 2 (B2, Potsdamer Chaussee) ist der Standort nicht nur an Potsdam, sondern auch zum etwa 10 km nordöstlich gelegenen Berliner Bezirk Spandau sehr gut angebunden. Die Verbindung gen Westen (Fahrland/Marquardt) bis zum etwa 7 km entfernt
gelegenen Berliner Ring (BAB 10) wird über die L92 hergestellt.
Für die Auswahl der besten Bewerbung wird zwischen zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen, den formalen Anforderungen, inhaltlichen Mindestanforderungen sowie differenzierten Bewertungskriterien für das Konzeptangebot entschieden. Die Zulassungsvoraussetzungen, die formalen und die Mindestanforderungen sind obligatorisch und durch alle Bewerber*innen zu erfüllen (s. Exposé Seite 26). Bei Nichterfüllung behält sich der Verkäufer vor, die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Da das Kaufgrundstück im Geltungsbereich einer Entwicklungssatzung liegt, finden die Regelungen des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. BauGB) Anwendung, deren Umsetzung der Grundstückskaufvertrag sicherstellen muss. Dieser enthält daher Klauseln, die von der sonst üblichen Gestaltung von Grundstückskaufverträgen abweichen.
Die ProPotsdam GmbH wurde von der Entwicklungsträger Potsdam GmbH mit der Objektvermittlung beauftragt. Der Verkauf durch die Entwicklungsträger Potsdam GmbH erfolgt provisionsfrei. Bei der Vermittlung durch einen anderen, als von der Grundstückseigentümerin beauftragten, Makler zahlt der Grundstücksverkäufer keine Courtage. Die mit dem Verkauf anfallenden Kosten trägt der Erwerber. Der Ersatz von Aufwendungen des Erwerbers jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Objektbeschreibung
Im östlichen Bereich des neuen Stadtquartiers, nordöstlich des Krampnitzer Tors und nördlich an die Bundesstraße 2 angrenzend, befindet sich das Verkaufsgrundstück. Inmitten des denkmalgeschützten Gebäudebestandes, am Krampnitzsee und dem zukünftigen Randpark gelegen, sind vom Verkaufsgrundstück fußläufig künftig unmittelbar Nahversorgungsangebote und öffentliche Verkehrsmittel am Krampnitzer Tor zu erreichen. Das Grundstück besticht durch seine leicht erhöhte Lage auf dem Kellerberg, den gewachsenen Baumbestand und durch den Blick auf den Krampnitzsee.
Das ehemalige Offizierskasino ist ein mehrflügeliger Bau mit Innenhof und Terrasse. Der zweigeschossige Hauptbau ist mit seiner Längsachse über Nordwest nach Südost ausgerichtet. Am nordwestlichen Giebel befindet sich der Haupteingang, in einem, die ganze Höhe des Gebäudes
einnehmenden, Rücksprung, in den zwei mächtige Kolossalpfeiler eingestellt sind. An der Südwestseite schließt sich eine U-förmige, eingeschossige Gebäudeanlage an, die zusammen mit dem Hauptbau einen allseitig umschlossenen Innenhof bildet. Der eingeschossige Teil ist mit einer leicht erhöhten Terrasse umfasst. Alle Gebäudeteile, bis auf die Terrasse sind voll unterkellert. Der Bau ist von einem flachen, weit vorkragenden Walmdach gedeckt, das im Hauptflügel von einem mächtigen Kranzgesims getragen wird. Die Fassaden des Offizierskasino sind alle individuell gestaltet. Die hochrechteckigen Fenster sind durch profilierte Werksteineinfassungen gerahmt. Besondere Akzente werden durch große, die ganze Gebäudehöhe einnehmende Fenster gesetzt, die teilweise Brüstungen mit geometrischen Ornamenten besitzen. Im Inneren finden sich verschiedene repräsentative Räume, in denen noch heute ein hoher Anteil an Originalsubstanz bewahrt ist.
Energieausweis
Daten | |
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Warmwasser enthalten | Nein |
Sonstige Informationen
Das Grundstück mit dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wird im Rahmen eines einstufigen Konzeptverfahrens angeboten. Das von der Bewerberin oder dem Bewerber vorgelegte Konzept wird mit 100 % gewertet. Das Grundstück wird an Einzelerwerber*innen bzw. an ein Erwerberkonsortium veräußert. Das ehemalige Offzierskasino (Kasino) soll in Teilen als ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Ort erlebbar gemacht werden, der sowohl Begegnungen fördert als
auch kulturelle Erlebnisse ermöglicht. Das gesuchte Konzept soll mindestens einen Teil des Gebäudes für eine halböffentliche Sondernutzung vorsehen. Das heißt, bestimmte Bereiche dienen der eingeschränkten Öffentlichkeit (Besuchern). Die Sondernutzung sollte zudem ein Café oder eine Gastronomieeinrichtung beinhalten. Zu einer potenziellen vielfältigen und ansprechenden Sondernutzung zählt bspw. ein Hotel, eine Kunst- und/oder Kultureinrichtung, ein Museum oder eine Gedenkstätte, eine Bildungseinrichtung oder eine Seniorenresidenz.
Das Konzeptvergabeverfahren zum Festpreis beginnt mit der Insertion am 05.09.2024 & endet am 05.02.2025, 12:00 Uhr.
Das gesuchte Konzept soll mindestens einen Teil des Gebäudes für eine halböffentliche Sondernutzung vorsehen. Das heißt, bestimmte Bereiche dienen der eingeschränkten Öffentlichkeit (Besuchern). Die Sondernutzung sollte zudem ein Café oder eine Gastronomieeinrichtung beinhalten. Die Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsanforderungen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Exposé auf der Homepage der ProPotsdam GmbH: https://www.propotsdam.de/erwerben/verkaufsobjekte/verkaufsobjektdetails/krampnitz-ehemaliges-offizierskasino/
Die Bewerber*innen werden gebeten, die im Verkaufsexposé beschriebenen Unterlagen bei der ProPotsdam GmbH, Pappelallee 4, 14469 Potsdam, Ansprechpartnerin Christina Bielfeld, in einem geschlossenen, als „Gebot für das ehemalige Offizierskasino in Potsdam Krampnitz“ gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Interessierte haben die Möglichkeit, Rückfragen zum Grundstücksangebot per E-Mail bis zum 15.01.2025 an vertrieb@propotsdam.de zu richten. Neben dem Exposédownload haben Sie auf der o.g. Internetseite auch die Möglichkeit die Fragen und Antworten (für alle Interessierten einsehbar und ohne Nennung des Fragestellers) einzusehen.
Verbindlicher Bestandteil der Angebotsunterlagen werden nur die von der ProPotsdam bzw. ihren Beauftragten schriftlich veröffentlichten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen besitzen keine Gültigkeit.
MU - Urbanes Gebiet, rechtsgültige B-Pläne Nr. 141-4 und Nr. 141-6
Häufig gestellte Fragen zum Objekt
Die Eingabemaske für Kurz-Exposés erfordert bei der Wohnfläche die Angabe einer Zahl. Diese lässt sich bei dieser speziellen Immobilie unter Anbetracht der künftigen Nutzung nicht bestimmen, deshalb finden Sie eine „Null“ vor. Die Bruttogrundfläche beträgt: ca. 3.997 m². Ebenso verhält es sich bei der Zimmeranzahl: die Angabe „30 Zimmer“ ist nur ein grober Orientierungswert.
Die zu downloadende Anlagenübersicht wurde am 23.09.2024 um die Flächenberechnung ergänzt.
Moderne Kunststofffenster dürfen nicht zum Einsatz kommen. Bei diesem Objekt sind die Fenster als Holzfenster auszuführen.
Die zu downloadende Anlagenübersicht wurde am 25.09.2024 um eine denkmalfachliche Zielstellung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ergänzt.
Der Betrag von 1,00 EUR je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche ist ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Wohn- und Gewerbeeinheiten jährlich an den Entwicklungsträger Potsdam zu entrichten.
Die Verpflichtung, sich mit einem Pauschalbetrag von 1. 000,00 EUR monatlich an dem vom Verkäufer beauftragten Baustellenlogistikkonzept zu beteiligen und dieses Konzept umzusetzen, besteht für den Zeitraum der eigenen Bauzeit.
Bisherige Projektpartner im neuen Stadtquartier sind die BUWOG (www.lillestad.de), Q2 Immobilien/Alpin Real Estate (www.krampnitz-carree.de) und Casada (www.pureproperties.de/projekt/potsdam-krampnitz).
Uns liegt ein Gutachten über den Bauzustand und die Standsicherheit der bestehenden Tragkonstruktion aus dem Jahre 2022 vor. Es diente der Bewertung zur Durchführung vergangener Kulturveranstaltungen. Wir weisen darauf hin, dass gegenüber dem begutachteten Zustand 2022 inzwischen eine deutlich vorangeschrittene Schädigung der Bausubstanz zu verzeichnen sein könnte.
Bei Interesse kann das Gutachten zur Verfügung gestellt werden. Bitte fordern Sie dieses per Mail über Frau Bielfeld (christina.bielfeld@propotsdam.de) an.
Konkrete Aussagen über die auf das Grundstück entfallende Grundsteuer B können wir nicht tätigen, da uns lediglich ein Steuerbescheid für die Gesamtfläche in Krampnitz vorliegt. Die künftige Grundsteuerlast des Kasino-Grundstücks hängt von der Nutzung des Gebäudes und dem Wert der Immobilie ab. Steuerliche Beratungen dürfen wir nicht erteilen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Vorgesehen ist ein Wärmenetz mit einer Vorlauftemperatur von 50° C.
Ja, die zu downloadende Anlagenübersicht wurde im Punkt 02.04 am 22.11.2024 um eine entsprechende dwg-Datei ergänzt.
Neben dem Exposé gibt die allgemeine Krampnitz-Broschüre (https://www.krampnitz.de/mediathek/dokumente/) Aufschluss über die Vision des neuen Stadtquartiers. Sie erfahren beispielsweise welchen Fertigstellungsperioden die Bestandsgebäude und geplanten Neubauten zugeordnet sind und welche Baufelder mit gewerblicher Nutzung geplant sind. Auch die Planungsstände zur Mobilität, zur sozialen Infrastruktur und zu den öffentlichen Räumen, lassen sich der Broschüre entnehmen.
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Sie müssen einen Bauantrag stellen.
Die Errichtung und Nutzung von Brunnen für Bewässerungszwecke und Brauchwassernutzung bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis & ist anzuzeigen bzw. mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Potsdam zu klären.
Der in der Plangrundlage zum B-Plan Nr. 141-4 dargestellte Baumbestand entspricht nicht vollumfänglich dem tatsächlichen Baumbestand vor Ort. Die im B-Plan Nr. 141-4 als zu erhaltend nach § 9 Abs.1 Nr. 25b BauGB festgesetzten Bäume sind zwingend zu erhalten. Um Übrigen gilt für die Fällung von Bäumen die Potsdamer Baumschutzverordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung.
Uns liegen keine demografischen Untersuchungen zur Entwicklung des Quartiers vor.
Für die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze des Offizierskasinos ist der Nachweis im Endausbauzustand in der Tiefgarage des MU 2.2 (nordöstlich angrenzende Neubauten) vorgesehen. Eine Fertigstellung des Neubauvorhabens inklusive der Tiefgarage ist aktuell für 2032/2033 geplant. Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der zugeordneten Tiefgarage stehen die Stellplatzkapazitäten der bereits hergestellten Quartiersgaragen zur Verfügung (Interimslösung).
Im neuen Stadtteilzentrum im Westen des Quartiers sollen identitätsstiftende, belebende und die Gemeinschaft fördernde Nutzungen für die Bewohnenden des Quartiers untergebracht werden. Die Realisierbarkeit und Finanzierung wird mit den Trägern bzw. den zuständigen Fachbereichen der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmt. Konkrete Nutzungen stehen noch nicht fest.
Der Einbau eines hydraulischen Aufzugs in den benannten Räumen ist denkmalfachlich erlaubnisfähig, wenn die Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz (Geschossdecken, Wände) gering sind.
Der Einbau eines kabinenlosen hydraulischen Aufzugs in dem Raum ist denkmalfachlich davon abhängig, ob eine solche technische Lösung den Raumeindruck nicht erheblich stört. Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geprüft werden, da die Beurteilungsgrundlagen (tatsächliche Raumsituation, die Qualität des Fußbodens in dem Raum, sowie die konkrete technische Umsetzung) nicht bekannt sind.
Der Einbau eines hydraulischen Aufzugs an der Ostseite der Terrasse ist denkmalfachlich erlaubnisfähig, wenn die Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz gering sind.
Die PKW-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen und die Stellplätze für Fahrräder sind denkmalfachlich erlaubnisfähig, wenn die überdachte Abstellanlage in Form, Gestaltung und Farbe sich dem denkmalgeschützten Kasinogebäude unterordnet. Das Denkmal darf in seiner unmittelbaren Umgebung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Solarpaneele sind auf dem Dach der Parkplätze flächenbündig einzubauen. Aufgeständerte Solarpaneele sind aufgrund ihrer Sichtbarkeit und der störenden Wirkung an diesem Ort nicht möglich.
Die Errichtung einer überdachten Stellplatzanlage im sogenannten „Eingangsbereich“ des Grundstücks (Westseite der Terrasse) wird aus Sicht der Adressbildung und des Quartiersbildes nicht befürwortet.
Besucherstellplätze mit Ladestationen sind entsprechend des Stellplatzkonzeptes nicht auf dem Grundstück vorzusehen. Stellplätze mit Lademöglichkeiten sind in der vorübergehend zu nutzenden Quartiersgarage bzw. in der künftigen Tiergarage einzuplanen.
Die Errichtung einer geneigten Ebene zur Höhenüberwindung für Rollstuhlfahrer ist an der Ostseite der Terrasse möglich, wenn diese Rampe sich in Form und Gestaltung dem denkmalgeschützten Kasinogebäude unterordnet bzw. einfügt.
Die Nutzung der Terrassenanlage als Haupteingang scheint nach derzeitigem Kenntnisstand denkmalfachlich möglich zu sein.
Momentan ist die Bildung des Kasino-Grundstückes so vorgesehen, dass das Grundstück keinen direkten Zugang zur Bundesstraße B2 erhält, sondern ein ca. xx-Meter breiter Streifen zwischen Bundesstraße und Kasino-Grundstück im Eigentum des Entwicklungsträgers verbleibt. Der direkte Zugang zur Bundesstraße ist demnach aktuell nicht mit einzuplanen und wäre ggf. im Rahmen späterer Kaufvertragsverhandlungen zu prüfen. Des Weiteren wird die heutige Bushaltestelle „Krampnitzsee“ mit Eröffnung des Quartiers in das Quartier hinein, an den Stadtplatz Ost (Krampnitzer Tor), verlagert.
Denkmalfachlich ist ein neuer Fußboden im Untergeschoss erlaubnisfähig, sofern sich dieser in das Erscheinungsbild des Gebäudes einfügt. Die Auswahl des Fußbodenmaterials sollte in Abhängigkeit von den Raumfunktionen getroffen werden.
Die zur Verfügung gestellten DWG-Dateien dürfen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens / der Bewerbung zu eigenen planerischen Zwecken (nicht kommerziell) verwendet und bearbeitet werden. Die Veröffentlichung in Medien, gleich welcher Art, ist nicht gewünscht. Der ursprüngliche Autor sollte auf den bearbeiteten Plänen stets erwähnt werden.
Es ist vorstellbar, dass eine Zufahrt für Anlieger des Kasino-Grundstücks über den geplanten Rad- und Fußweg geschaffen wird. Eine eventuelle Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB muss nach Gebotsabgabe anhand von konkreten Planungen diskutiert werden.